Wenige Schritte zur

Patienten­verfügung

Ich entscheide selbst – solange ich kann

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit treten plötzlich ein und machen manchmal schwerwiegende Entscheidungen notwendig. Mit wachsender Anzahl der Möglichkeiten in der medizinischen Versorgung, steigen auch die individuellen Vorstellungen an eine solche. Eine Patientenverfügung setzt genau da an: Hier legen Sie fest, welche medizinischen (lebenserhaltenden) Maßnahmen Sie im Zusammenhang mit einem Notfall erhalten möchten. Sie tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über die Art der medizinischen Behandlung zu entscheiden und zu kommunizieren.

Manche Menschen wünschen sich eine Betreuung ausschließlich zuhause, während andere das Einleiten eines künstlichen Komas ablehnen. Die Maschinen „abschalten“, sobald es keine Rückkehr mehr gibt in ein Leben, das „lebenswert“ ist – auch das ist ein Wunsch, der konkret formuliert und in einer Verfügung festgelegt werden sollte. In einer Patientenverfügung werden Situationen beschrieben, in denen sie gelten soll, und die gewünschten (oder nicht gewünschten) medizinischen Eingriffe in der definierten Situation festgelegt. Auch Wünsche bezüglich der Organspende lassen sich in einer Patientenverfügung verbindlich festlegen.

Neben einer Patientenverfügung ist auch eine Vorsorgevollmacht eine grundlegende zu klärende Angelegenheit. Der Vorsorgebevollmächtigte verantwortet die Umsetzung der medizinischen Behandlung, die in der Patientenverfügung präzisiert wird. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an die Ausführungen der Willenserklärung zu halten.

So bewahren Sie die Patientenverfügung auf
Grundsätzlich sollten Sie wichtige Dokumente wie die Patientenverfügung an einem sicheren Ort aufbewahren, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange sie nicht notariell beglaubigt wurde. In dem Fall muss ein Widerruf schriftlich erfolgen. Eine notarielle Beglaubigung ist aber prinzipiell nicht notwendig.

Mit wenigen Klicks kommen Sie nicht nur zu einer vollständigen Patientenverfügung, sondern auch zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Nehmen Sie sich für das Erstellen genug Zeit und besprechen Sie die fertige Verfügung wahlweise mit einem Arzt und Ihrer Vertrauensperson.

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