Betreuungsverfügung
Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin?
Wussten Sie, dass Ihre Angehörigen, nicht einmal Ihr Ehepartner, automatisch für Sie Entscheidungen treffen kann, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind? Krankheit oder Unfall können sehr plötzlich und unerwartet eintreten. Eine Vorsorgevollmacht regelt die in diesem Zusammenhang wichtigsten finanziellen, persönlichen, gesundheitlichen und rechtlichen Angelegenheiten – unabhängig vom Alter.
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Nur ein Arzt und ein Richter entscheiden gemeinsam darüber, ob ein Patient oder eine Patientin nicht mehr in der Lage ist, ihren eigenen Willen zu äußern.
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht verfassen?
Möglicherweise stellen Sie sich nun die Frage, ob Sie eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht verfassen sollen. Das eine schließt das andere nicht aus. Sie können beide Dokumente erstellen, um eventuellen Unklarheiten entgegenzuwirken. Im Falle einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person unabhängig Entscheidungen treffen, mit Betreuungsverfügung wird eine Vertrauensperson gerichtlich bestätigt und kontrolliert.
Wo sollten Sie die Betreuungsverfügung aufbewahren?
Sowohl die Betreuungsverfügung als auch andere Dokumente sollen unterschrieben an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Kopie sollte stets an die bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Eine notarielle Beglaubigung der Betreuungsverfügung ist nicht notwendig. Die Gültigkeit des Dokuments ist mit der Unterschrift des Ausstellers neben Ort und Datum gewährleistet.