Ihre persönlicher

Entschluss

Mit wenigen Klicks kommen Sie auf dieser Seite nicht nur zu einer vollständigen Patientenverfügung, sondern auch zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Nehmen Sie sich für das Erstellen genug Zeit und besprechen Sie die fertige Verfügung / Vollmacht wahlweise mit einem Arzt und Ihrer Vertrauensperson.

Patienten­verfügung

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Ich entscheide selbst – solange ich kann

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit treten plötzlich ein und machen manchmal schwerwiegende Entscheidungen notwendig. Mit wachsender Anzahl der Möglichkeiten in der medizinischen Versorgung, steigen auch die individuellen Vorstellungen an eine solche. Eine Patientenverfügung setzt genau da an: Hier legen Sie fest, welche medizinischen (lebenserhaltenden) Maßnahmen Sie im Zusammenhang mit einem Notfall erhalten möchten. Sie tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über die Art der medizinischen Behandlung zu entscheiden und zu kommunizieren.

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Manche Menschen wünschen sich eine Betreuung ausschließlich zuhause, während andere das Einleiten eines künstlichen Komas ablehnen. Die Maschinen „abschalten“, sobald es keine Rückkehr mehr gibt in ein Leben, das „lebenswert“ ist – auch das ist ein Wunsch, der konkret formuliert und in einer Verfügung festgelegt werden sollte. In einer Patientenverfügung werden Situationen beschrieben, in denen sie gelten soll, und die gewünschten (oder nicht gewünschten) medizinischen Eingriffe in der definierten Situation festgelegt. Auch Wünsche bezüglich der Organspende lassen sich in einer Patientenverfügung verbindlich festlegen.

Neben einer Patientenverfügung ist auch eine Vorsorgevollmacht eine grundlegende zu klärende Angelegenheit. Der Vorsorgebevollmächtigte verantwortet die Umsetzung der medizinischen Behandlung, die in der Patientenverfügung präzisiert wird. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an die Ausführungen der Willenserklärung zu halten.

So bewahren Sie die Patientenverfügung auf
Grundsätzlich sollten Sie wichtige Dokumente wie die Patientenverfügung an einem sicheren Ort aufbewahren, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange sie nicht notariell beglaubigt wurde. In dem Fall muss ein Widerruf schriftlich erfolgen. Eine notarielle Beglaubigung ist aber prinzipiell nicht notwendig.

Betreuungs­verfügung

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Wer regelt meine An­ge­legen­heiten, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin?

Wussten Sie, dass Ihre Angehörigen, nicht einmal Ihr Ehepartner, automatisch für Sie Entscheidungen treffen kann, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind? Krankheit oder Unfall können sehr plötzlich und unerwartet eintreten. Eine Vorsorgevollmacht regelt die in diesem Zusammenhang wichtigsten finanziellen, persönlichen, gesundheitlichen und rechtlichen Angelegenheiten – unabhängig vom Alter.

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Nur ein Arzt und ein Richter entscheiden gemeinsam darüber, ob ein Patient oder eine Patientin nicht mehr in der Lage ist, ihren eigenen Willen zu äußern.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht verfassen?
Möglicherweise stellen Sie sich nun die Frage, ob Sie eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht verfassen sollen. Das eine schließt das andere nicht aus. Sie können beide Dokumente erstellen, um eventuellen Unklarheiten entgegenzuwirken. Im Falle einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person unabhängig Entscheidungen treffen, mit Betreuungsverfügung wird eine Vertrauensperson gerichtlich bestätigt und kontrolliert.

Wo sollten Sie die Betreuungsverfügung aufbewahren?
Sowohl die Betreuungsverfügung als auch andere Dokumente sollen unterschrieben an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Kopie sollte stets an die bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Eine notarielle Beglaubigung der Betreuungsverfügung ist nicht notwendig. Die Gültigkeit des Dokuments ist mit der Unterschrift des Ausstellers neben Ort und Datum gewährleistet.

Vorsorge­vollmacht

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Vertrauen dürfen

Die fachliche und persönliche Qualifikation ist im Bestatterberuf das A und O, um Menschen in Aus­nahme­situa­tionen zu begleiten. Das sensible Gespür für die Bedürfnisse, Ängste und Wünsche der Menschen in tiefer Trauer, in einer Schocksituation oder gar einem pathologischen Zustand geht mit der Bereitschaft einher, sich verantwortungsvoll darauf einzulassen und die Gefühle des Gegenübers auszuhalten. All das wird uns in unserer täglichen Arbeit, den Begegnungen mit den Menschen und Schicksalen immer wieder bewusst.

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Mit einer Vorsorgevollmacht betrauen Sie eine Person, rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben, Entscheidungen über Ihr persönliches Vermögen zu treffen sowie andere wichtige Beschlüsse zu fassen. Es sollte sich also um einen Menschen handeln, dem Sie uneingeschränktes Vertrauen schenken – bei dem Sie wissen, dass er Entscheidungen in Ihrem subjektiven Sinne trifft. Eine Vorsorgevollmacht verhindert, dass Beschlüsse nicht von einem Gericht oder einem fremden bestellten Betreuer gefasst werden.

Die Vorsorgevollmacht unterscheidet zwischen bevollmächtigten Personen für das Innen- oder Außenverhältnis. Im Außenverhältnis agiert der Bevollmächtigte als Dritter vor Ärzten oder Behörden. Im Innenverhältnis wird der Bevollmächtigte mit definierten Rechten und Pflichten rund um die Betreuung und die Verwaltung des persönlichen Besitzes betraut.

Wo sollten Sie die Vorsorgevollmacht aufbewahren?
Grundsätzlich sollten Sie Ihre Vollmachten an einem sicheren Ort aufbewahren, der den bevollmächtigten und anderen Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Kopie sollte stets dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Das „Zentrale Versorgungsregister“ registriert die Vorsorgevollmacht auf Wunsch gegen eine einmalige Gebühr. Denken Sie an die Aufbewahrung und Registrierung ggf., wenn Sie die Vollmacht ändern oder ändern lassen. Hat ein Notar sie beurkundet, muss sie schriftlich widerrufen werden.

Bedenken Sie:
Ohne Vollmacht ist es dem behandelnden Arzt in bestimmten Fällen nicht einmal erlaubt, Familienangehörige über den Zustand des Patienten zu informieren.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Angelegenheit, die Sie erledigen sollten. Der richtige Zeitpunkt ist jetzt.